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Das übernimmt die Krankenkasse

 

Unsere Fachärtze für TCM sind EMR- und -ASCA anerkannt. Das heisst, ihre Leistungen werden mit einer Zusatzversicherung

für Komplementärmedizin üblicherweise von den Krankenkassen anteilsmässig übernommen. Dasselbe gilt für die verordnete Kräutermedizin. Bitte erkundingen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
 

Die schulmedizinischen Leistungen werden gemäss den kantonal gültigen Tarifen TARMED abgerechnet und von den Krankenkassen gemäss Grundversicherung zurückerstattet.

 
  Informieren Sie sich über unsere Preise.